Arbeitsrecht

 

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Bereich des kollektiven sowie individuellen Arbeitsrechts in allen arbeitrechtlichen Belan-gen. Neben der Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes umfasst das Leistungsangebot die intensive Beratung bei Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Dienstverträgen und Arbeitsverträgen.  

 

Bei der Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen sind praktikable Lösungen anzustreben, die der beruflichen Zukunft des Mandantes möglichst neue Perspek-tiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen.  Aus Sicht der Arbeitgeber besteht das Interesse, ein Problem mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Dabei müssen die unterschiedlichen Interessen - ggf. in Zusammenarbeit mit Betriebsräten - ermitteln und folglich mit den rechtlichen Möglichkeiten abgeglichen werden, um ein Ergebnis zu finden und notfalls durchzusetzen.

 

Kompetente Bereiche des Arbeitsrechts

  • Gestaltung und Abschluss von Arbeitsverträgen  
  • Rechte und Pflichten bei Arbeitsverträgen 
  • Beendigung von Arbeitsverträgen 
  • Abfindungen
  • Haftung des Arbeitnehmers und Arbeitgebers 
  • betriebsverfassungsrechtliche Fragen 
  • Betriebsübergang, Betriebsveräußerung, Betriebsstilllegung  
  • Wettbewerbsverbote.

 

 Ihr Ansprechpartner rund um das Arbeitsrecht:

 

Aktuelles zum Arbeitsrecht

Der nachfolgende Bereich wird von dritter Seite als sogenannter News-Feed bereitgestellt. Die darin enthaltenen Informationen entziehen sich unserem Einflussbereich und werden von uns nicht verantwortet.

 

haufe.de/personal - News

Kollegen verweigern Zusammenarbeit wegen schlechter Einzelleistung: „Low-Performer“- Kündigung? (Di, 15 Mai 2012)
Die Mitarbeiter stöhnen unter der Arbeitslast und unter ihnen ein unliebsamer Kollege, der lediglich ein geringes Arbeitstempo vorlegt und schlechte Arbeitsleistungen erbringt? Eine Kündigung des Ungeliebten auf Druck der anderen Arbeitnehmer will jedoch wohl überlegt sein, wie ein Urteil des ArbG Magdeburg zeigt.
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Achtung: Kündigungsfrist zum 15.6.2012 läuft ab (Mo, 14 Mai 2012)
Bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist die maßgebende Kündigungsfrist einzuhalten. Gemäß § 622 Abs. 1 BGB besteht eine gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Kalendermonats. Mit unserem Erinnerungsservice können Sie den fristgerechten Zugang der Kündigung planen.
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Mündliche Vereinbarung zum Arbeitvertrag gilt (Mo, 14 Mai 2012)
Ist der schriftliche Arbeitsvertrag anders als die mündliche Vereinbarung, müssen Arbeitnehmer nicht unterschreiben. Das hat das Sozialgericht Heilbronn festgestellt.
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Dumpinglöhne stoppen: Baden-Württemberg beschließt Tariftreuegesetz (Fr, 11 Mai 2012)
Die grün-rote Landesregierung hat ein Tariftreuegesetz gegen Dumpinglöhne auf den Weg gebracht. Danach sollen nur noch Unternehmen Aufträge von Land und Kommunen bekommen, die Tariflöhne zahlen.
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Blue Card: Das neues Aufenthaltsrecht (Do, 10 Mai 2012)
Mithilfe der "Blue Card" soll es gut ausgebildeten Fachkräften einfacher gemacht werden, in Deutschland zu arbeiten. Das Gesetz wird voraussichtlich zum 1.7.2012 in Kraft treten.
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